Millionenverlust durch Pre-Releases

14.03.2011 von Toby  
unter Features

Warner Bros. überwacht “Harry Potter”-Besucher mit Nachtsichtgeräten. Wer denkt, er wäre im Dunkel des Kinosaals unbeobachtet, sollte darauf achten, dass keine Nachtsichtgeräte im Einsatz sind. Denn Filmverleiher wollen damit das Abfilmen von der Kinoleinwand unterbinden.

Raubkopien vs. Datenschutz

Illegales Abfilmen der Leinwand, Cam-Rips oder so genannte Pre-Releases kosten Filmverleiher jährlich hohe Millionenbeträge, so “Nachtsichtgeräte im Kino”. So genannte Release Groups verbreiten mitunter Raubkopien mit deutscher Tonspur noch bevor der fragliche Film in den Kinos Premiere feiern konnte. Über illegale FTP-Server werden da Kombinationen von amerikanischer Bild- und deutscher Tonspur in Windeseile verbreitet. Gerade Blockbuster wie die “Harry-Potter”-Filme sind begehrte Opfer für Raubkopierer. Da wundert es nicht, dass die Verleiher gerade bei diesen Filmen darauf bedacht sind, eine schnelle Ausbreitung der illegalen Kopien zu verhindern. Beim Filmstart von “Harry Potter und der Gefangene von Askaban” hatte Warner Bros. bereits 2004 kostenlose Nachtsichtgeräte an Kinobetreiber in England verteilt. In Deutschland kam die Technik dann bei “Harry Potter und der Halbblutprinz” zum Einsatz und rief entsprechend deutsche Datenschützer auf das Parkett.

Fans des Zauberschülers werden observiert

Fünf Tage lang wurden 2009 in einem Magdeburger Kino die ahnungslosen Besucher von Sicherheitspersonal mit Nachtsichtgeräten überwacht. Natürlich blieben die dunkel gekleideten Menschen mit ihren technischen Geräten seitlich der Leinwand nicht unentdeckt. Rückfragen beim Kinobetreiber lassen ahnen, welchen Druck Warner Bros. auf die Unternehmen ausübt, um die eigenen Urheberrechte zu schützen. Und was ist mit dem Datenschutz? Gerade in Hinblick auf das eher junge Publikum der “Harry Potter”-Filme kommen da einige Bedenken auf. Bislang war das Vorgehen der Kinobetreiber allerdings mit deutschem Recht vereinbar. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat das Vorgehen in den Kinos eingehend überprüft. Eine Observierung mit Nachtsichtgeräten sei eigentlich nichts anderes, als das normale Kontrollieren der Reihen durch Kinomitarbeiter. Trotzdem wurden die Betreiber der Filmhäuser dazu verpflichtet, die Besucher vorab und bereits beim Kauf der Eintrittskarte an der Kinokasse über den Einsatz von Nachtsichtgeräten zu informieren. Dann sein gegen den Einsatz der Technik im Verdachtsfall nichts einzuwenden. Das könnte sich ändern, sobald neben der reinen Observierung auch eine Speicherung der Daten möglich wäre. Die bislang zum Einsatz gekommenen Restlichtverstärker bieten dies allerdings nicht an.

Foto: Marina Bartel – Fotolia.com

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